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Nachbericht Vorsorgevollmacht

By 19. November 2019Publikationen

Vorsorgevollmacht, Unternehmerisches Notfallmanagement und Unternehmensnachfolge

Duschl Ingenieure-Vortragsreihe-Nachbericht

Referenten:
RA Dominik Mertl, MERTl PÖSL – Rechtsanwälte Partnergesellschaft (PartG)
RA Markus Neuner, Stv. Leiter Abteilung Recht und Steuern IHK für München und Oberbayern

v.l.n.r. Thomas Anzill, Markus Neuner, Dominik Mertl (RA)

Vorsorge – ein wichtiges Thema, sowohl für den unternehmerischen als auch den privaten Bereich. Im Rahmen der Duschl-Vortragsreihe wurde dieses Thema in erster Linie aus unternehmerischer Sicht beleuchtet.

Für Unternehmen und Unternehmer gilt es, jederzeit die unternehmerische Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Eine Herzensangelegenheit vieler Unternehmer ist es zudem den Fortbestand des Unternehmens und dadurch gleichzeitig auch den Erhalt des Lebenswerkes zu erhalten.
Herr Rechtsanwalt Mertl hat zu Beginn des Nachmittags über unternehmerisches Notfallmanagement gesprochen und hierbei drei wesentliche Bereiche dargestellt: Vollmachten, bzw. die Vorsorgevollmacht, das Konzept der Unternehmenssicherung und eine vorausschauende Gestaltung  relevanter Risikobereiche.

Die Vorsorgevollmacht braucht jeder, wenn er selbst nicht in der Lage ist zu entscheiden, z.B. wegen Unfall oder Krankheit, denn ohne Vorsorgevollmacht darf ein anderer nicht für einen handeln. Die Generalvollmacht löst hierbei nicht automatisch jedes Problem und kann nicht als Allheilmittel gesehen werden. Bei Vollmachten stellt sich natürlich grundsätzlich die Frage des Vertrauens gegenüber dem Bevollmächtigten, da Missbrauch im schlimmsten Fall möglich wäre. Zu beachten ist ebenso die Funktionsfähigkeit der Vollmacht, wirkt die Vollmacht im Außen- oder Innenverhältnis und wie lange soll ist die Geltungsdauer sein.

Bei der Erstellung eines Konzeptes zur Unternehmenssicherung, sollten operative, rechtliche und steuerliche Risikobereiche identifiziert und berücksichtigt werden. Eine vorausschauende und einfache Handlung aus dem operativen Bereich wäre beispielsweise die Zusammenstallung eins „analogen“ Notfall-Ordners.
Die dritte Säule des unternehmerischen Notfallmanagements beinhaltet die vorausschauende Gestaltung unternehmerischer Grundsatzentscheidungen, wie die Festlegung der passenden Rechtsform, die Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen, die Festlegung von Parametern, die die Unternehmensführung betreffen und nicht zuletzt die Regelung der Unternehmensnachfolge.

Zur Thematik der rechtzeitigen Nachfolgeplanung hat Herr Rechtsanwalt Markus Neuner im zweiten Teil der Vortragsreihe ausführlich berichtet. Die Nachfolgeplanung ist äußerst komplex, der Prozess erstreckt sich oft über mehrere Jahre und sollte demnach frühzeitig auf die Agenda gesetzt werden, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Neben den rein technischen Aspekten spielen auch  psychologische Faktoren, wie „Loslassen“, eine nicht zu unterschätzende Rolle. Zahlreiche Einflussfaktoren aus dem Umfeld wirken auf den Unternehmer,  woher kommt der Nachfolger, intern oder extern, welche Auswirkungen hat der Fachkräftemangel und wie ist damit im Unternehmen umzugehen.

Die Unternehmensnachfolge sollte als eigenes Projekt in Angriff genommen werden, professionelle Begleitung kann bei dem Prozess hilfreich sein. Due Diligence, die sorgfältige Prüfung und Analyse des Unternehmens, hinsichtlich wirtschaftlicher, rechtlicher, steuerlicher und finanzieller Verhältnisse, bereitet die Grundlage für den erfolgreichen Unternehmensübergang. Ebenso muss entschieden werden, wie die Übertragung stattfinden soll, in Form eins Share Deal oder eines Asset Deal, ob der Übergeber weiterhin am Unternehmen beteiligt sein soll und ggf. in welcher Form und nicht zuletzt muss die Unternehmensbewertung gut vorbereitet werden.

Es wurden viele Einflussfaktoren aufgezeigt, die bei der Unternehmensnachfolge zu beachten sind und zum Abschluss des Vortrags kam nochmals der Hinweis von Herrn RA Neuner: Gehen Sie die Nachfolge rechtzeitig an, auch um mögliche Fallstricke zu berücksichtigen und aus dem Weg räumen zu können. Die IHK kann hier in zahlreichen Bereichen unterstützend wirken.

Nächster Termin unserer Vortragsreihe: 09.01.2020
„Zusammenhalt im Kleinen für Stabilität im Großen“