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Nachbericht: Das Klimapaket und sein Folgen

By 6. Februar 2020Publikationen

Das Klimapaket und seine Folgen

Aktuelle Entwicklungen in der Energiegesetzgebung und deren Auswirkungen auf unser Leben und unsere Arbeit

Referenten

Christoph Winkler, Christian Moderegger, Anton Rahm; www.duschl.de
Dipl.-Ing. Dieter Köhler, ö.b.v. Sachverständiger

v.l.n.r Anton Rahm, Dieter Köhler, Christoph Winkler, Christian Moderegger

Im ersten Teil des Vortragsnachmittags hat Herr Winkler als Einstieg einen Einblick in die Geschichte des Klimawandels und die damit einhergehende Forschung gegeben. Bevor er auf die Inhalte des Klimapaketes einging, stellte er die Zusammensetzung des deutschen CO2-Fußabdruckes vor. Dabei stellte er auch dar, welchen Anteil die privaten Haushalte am CO2-Ausstoß haben und verdeutlichte, dass jeder einzelne einen Beitrag leisten kann, um die Ziele des Klimapakets zu erreichen.

Das Klimaschutzprogramm setzt sich aus 4 Elementen zusammen: Förderprogramme und Anreize zur CO2-Einsparung, Bepreisung von CO2-Emissionen, Entlastung von Bürgern und Wirtschaft und regulatorische Maßnahmen spätestens ab 2030. Diese sollen in den Sektoren Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Gebäude und in der Energiewirtschaft zum Erreichen des jeweiligen CO2-Minderungsziels führen. Das Klimapaket selbst besteht dabei aus 66 Einzelmaßnahmen was bedeutet, dass komplexe legislative Anpassungen erforderlich sind, um jede einzelne umzusetzen.

Anschließend stellte Herr Köhler den bisherigen Emissions-Zertifikatshandel vor und erklärte was sich aufgrund des Klimapakets daran ändern wird. Im Gegensatz zum bestehenden Emissionshandel, der europaweit gilt, wird der Brennstoffemissionshandel nur in Deutschland eingeführt. Die größten Unterschiede zum bestehenden Emissionshandel sind, dass es zum einen keine kostenlose Zuteilung an Emissionszertifikaten mehr geben wird. Zum anderen sind die direkt Betroffenen nicht mehr die Verursacher von CO2-Emissionen, sondern die „Inverkehrbringer“ von Brennstoffen. Somit tragen die damit verbundenen Mehrkosten die Verbraucher. Bis zum Jahre 2026 gibt es in der Einführungsphase jährlich festgeschriebene Zertifikatspreise.

Auch im Stromsektor im Bereich der Photovoltaik und der Stromspeicher gibt es Neuerungen. Diese stellte Herr Moderegger vor. Der Plan der Regierung hat das Ziel im Jahr 2030 65 % des Bruttostromverbrauchs regenerativ decken zu können. Um dies zu ermöglichen sollen die Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen, wie zum Beispiel beim Mieterstrommodell, verbessert werden. Eine weitere Maßnahme dabei ist, dass der 52 GW Deckel für die installierte PV Leistung aufgehoben wird. Mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen die Bürger entlastet werden, da mit diesen Einnahmen die EEG-Umlage gesenkt werden soll.

Zum Schluss des Nachmittags stellte Herr Rahm die Punkte des Klimapakets vor, die die Elektromobilität betreffen. Die Hauptpunkte sind dabei der Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Förderung der Elektrofahrzeuge. Geplant ist bis zum Jahr 2030 eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte zu schaffen. Ein sehr „sportliches“ Ziel, wie Herr Rahm selbst betonte, denn momentan gibt es davon nur etwa 30.000 Stück.

Es war ein äußerst aufschlussreicher und spannender Nachmittag mit vielen interessanten Diskussionen und Fragen. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die weitere Umsetzung des Klimapakets gestalten wird.

Nachbericht der ezro

Nächster Termin unserer Vortragsreihe: 05.03.2020
„proto_lab – INDUSTRIE 4.0“