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Nachlese zum Vortrag innerhalb der Vortragsreihe bei Duschl Ingenieure am 06.02.2014 mit dem Thema „Die EnEV 2014 kommt“

Die EnEV 2014 kommt

Nachbericht zum Vortrag „Die EnEV 2014 kommt“ am 06.02.2014 in unseren Geschäftsräumen im Rahmen unserer Vortragsreihe.


v.l.n.r
Referent Dipl.-Ing. (FH) Volker Lehnhardt, Duschl Ingenieure
Referent Prof. Dr.-Ing. (FH) Harald Krause, FH Rosenheim
Referent Andrea Costa, ace-energyconcepts – zertifizierte Passivhausplanungen
Dipl.-Ing. Andreas Duschl – Duschl Ingenieure

Die geltende Energieeinsparverordnung EnEV 2009 wird erneut novelliert. Die Bundesregierung hat am 16.10.13 die geänderte Energieeinsparverordnung EnEV 2014 verabschiedet. Was ändert sich? Wie geht es weiter mit der EnEV 2014? Unterscheidet sich der Standard EnEV 2014 noch vom Passivhausstandard und wenn wie?

Das Thema Energieeinsparverordnung ist spätestens seit dem Jahr 2012 in der Öffentlichkeit aktuell. Dann sollte nämlich eigentlich die mittlerweile 4.Novelle bereits eingeführt werden, die jetzt ab 01.05.2014 bindend in Kraft tritt.

Im Rahmen der Vortragsreihe gab es hierzu einen Beitrag unter der Überschrift „Die EnEV 2014 kommt“, an dem ca. 70 interessierte Zuhörer teilnahmen. An der Teilnehmerzahl lässt sich unschwer der Stellenwert erkennen, welchen die EnEV mittlerweile im täglichen Planungs- und Energieberatungsbereich eingenommen hat. Zudem zeigt sich, dass bereits zu einem frühen Zeitpunkt ein hoher Informationsbedarf besteht.

Im ersten Teil des Vortrages nahm Dipl.-Ing. Volker Lehnhardt das Auditorium mit auf einen Ausflug in die Entstehungshistorie der Energiesparverordnung und schilderte das komplexe ordnungspolitische Feld auf Ebene der Europäischen Union, sowie deren Auswirkungen auf nationaler Ebene.

Dabei wurden die in der „Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ 2002 und 2010 festgesetzten Anforderungen erläutert, welche die Basis für die Umsetzung auf nationaler Ebene sind.

Ein Novum ist, dass mit Inkrafttreten der novellierten Verordnung keine energetische Verschärfung unmittelbar gefordert wird, sondern eine Schonfrist besteht. Ab dem 01.01.2016 wird der zulässige Jahresprimärenergiebedarf für Neubauten in einer Stufe um 25% reduziert. Die diskutierten Reduzierungen von 30 % werden somit unterschritten.

Für Wohngebäude gilt, dass der spezielle Transmissionswärmeverlust der Referenzgebäude-hülle die neue bauliche Mindestanforderung stellt. Der Anforderungswert des Referenzgebäudes wird nicht mehr, wie bisher, im Mittel mit dem 1,25 fachen multipliziert, sondern mit dem Faktor 1. Die Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffzienten bei Nichtwohngebäude für den Austausch und erstmaligen Einbau werden um 20% verschärft. Mit der verzögerten Verschärfung soll das Gebot der Wirtschaftlichkeit angemessen berücksichtigt werden, so dass sich das Marktangebot und die Planer auf die neuen Anforderungen in angemessener Zeit darauf vorbereiten können.

Durch Aufnahme der aktualisierten Vornorm DIN V 18599:2011-12 sinkt der Primärenergiefaktor für Strom auf einen Wert von fP = 2,4. Die EnEV 2014 selbst, fordert den Anteil nicht- erneuerbarer Energien des Primärenergiefaktors für Strom ab 2016 auf einen Wert von fP = 1,8 zu senken. Die Maßgabe, dass bis 2016 der Anteil an erneuerbarer Energie im deutschen Drittelmix derart angestiegen sei, ist aus derzeitiger Sicht schwer nachvollziehbar.

Die Änderungen im Gebäudebestand sind, wie von der Bundesregierung grundsätzlich gefordert, weitestgehend identisch mit den bekannten Anforderungen aus der EnEV 2009.

Mit der Einführung der novellierten Fassung der EnEV 2014 müssen zukünftig Energiekennwerte in Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Damit soll das Informationsbedürfnis der Interessenten gestärkt werden, indem statt des Primärenergiekennwertes der Endenergie-bedarfskennwert im Zusammenhang mit dem Hauptenergieträger ausgewiesen wird, welcher eine Aussage zu den zu erwartenden Heizkosten liefern kann. Die augenscheinlichste Änderung der neuen Energieausweise für Wohngebäude ist eine Zuordnung in sogenannte Energieeffizienzklassen. Eine weitere Änderung ist die Integration von Modernisierungs-empfehlungen, sowie die erweiterten Angaben zu den eingesetzten erneuerbaren Energieträgern.

Im zweiten Teil des Vortrages wurde von Prof. Dr.-Ing. Harald Krause sehr anschaulich verdeutlicht, das eine grundsätzliche Vergleichbarkeit der beiden Anforderungen EnEV 2014 und Passivhausstandard aufgrund der verschiedenen Basisdaten, welche den Berechnungen zugrunde liegen, nur schwer möglich ist.

Die EnEV fordert die Einhaltung der mittleren Wärmetransferkoeffizienten und des Primärenergiebedarfes im Vergleich zum Referenzgebäude. Der Passivhausstandard dagegen setzt die Grenzen in Bezug auf den Heizwärmebedarf, sowie den Primärenergiebedarf. Allerdings werden in die primärenergetische Bewertung nutzungsspezifische Stromverbraucher wie z.B. Waschmaschine, Laptop, etc. mit einbezogen. Damit kann der Primärenergiebedarf des Passivhauses nicht direkt mit dem einer EnEV Berechnung verglichen werden.

Grundsätzlich ist trotz der verstärkten Anforderungen der EnEV noch ein merklicher Abstand im Bereich Energiestandard zum Passivhaus zu verzeichnen.

Anschließend wurde durch Herrn Andrea Costa die Wirtschaftlichkeit der Energieeffizienz von Passivhäusern anschaulich und illustriert berichtet. Der Dämmstandard der EnEV weicht zwar noch von dem des Passivhaus merklich ab, in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gleichen sich die Mehrkosten der Dämmung und die verbesserten Einsparungen auf der Heizungsseite nahezu aus und zeigen ein identisches Niveau. Zudem zeigt sich, dass bei weitsichtiger Planung der Gebäude über einem längeren Zeitraum der heutige Passivhausstandard keine wirtschaftliche Scheu mehr aufweisen muss. Im Gegenteil, es ist in vielen Fällen eine wirtschaftliche Investition in die Zukunft.

Beim traditionellen Stehimbiß im Anschluss gab es noch viele Gelegenheiten, Fragen und Anregungen intensiv zu diskutieren.

Artikel: Volker Lehnhardt, DUSCHL INGENIEURE