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Offener Brief

By 17. März 2023April 5th, 2023Publikationen
Neue Gefahren für das öffentliche Bauwesen aus Berlin
DUSCHL INGENIEURE hat in dieser Woche einen großen Aufruf an Politik und Behörden zum vorgenannten Thema verschickt mit der Bitte um Mithilfe, erhebliche zusätzliche Bürokratie, Verzögerungen und wirtschaftliche Belastungen bei zukünftigen Bauprojekten durch einen aktuellen Referentenentwurf zur Änderung der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)“ zu vermeiden.
DUSCHL INGENIEURE sieht hier gewaltige unnötige Erschwernisse für das Bauen in der Zukunft nicht nur auf Planungsbüros, sondern auch auf die öffentliche Hand zukommen, und möchte gerne Behörden, Politik und die Verbände dazu aufrufen, gegen diesen neuen Entwurf tätig zu werden.
Statt wie derzeit den Schwellenwert von 215.000 € auf das geschätzte Honorar für das auszuschreibende Los zu beziehen, soll nunmehr die Summe für das Gesamthonorar aller Leistungen für Planer und Gutachter als Maßstab herangezogen werden. Die Schätzung der Bundesregierung geht in der Begründung zum genannten Änderungsentwurf der Verordnung davon aus, dass rund 10.000 Planungsaufträge mehr als bisher nach der VgV abgewickelt werden müssen. Diese Schätzung hält DUSCHL INGENIEURE für deutlich zu gering, denn allein in mittelgroßen Projekten sind in der Regel mehrere Gewerke von der Neuregelung betroffen. Gerade Projekte wie Aufstockungen und Erweiterungen von kommunalen Gebäuden, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, im Bereich der Staatsbauverwaltung Aufstockungen, Sanierungen und Erweiterungen von Landes- und Bundesbauten sowie im (sozialen) Wohnungsbau werden mehrere zusätzliche Verfahren benötigen.
Die europaweiten Verfahren binden nennenswert Kapazitäten bei Auslobern und Büros, die dann für Projektbearbeitung fehlen.
Die Risiken durch die zunehmende Fachkräftelücke in Deutschland würden noch erheblich steigen.
Jedes einzelne Verfahren verursacht in der Summe bei Auslobern und Büros Kosten in 5-stelliger Summe, und das bei zu erwartenden Umsätzen für lediglich eines der teilnehmenden Büros von im Durchschnitt wiederum 5-stelligen Beträgen.
Dabei sind die bürokratischen Hürden der komplexen europaweiten Vergabeverfahren gerade für kleine Büros häufig gar nicht zu stemmen, so dass die geplante Regelung auch zu Lasten dieses kleinen Mittelstandes gehen wird.
Das Verfahren verteuert damit das Bauen vollkommen unverhältnismäßig.
Auch ein positiver Effekt auf den Binnenmarkt ist nicht zu erwarten, weil schon bei den bisherigen Auslobungen über 215.000 € Honorarsumme sich fast keine ausländischen Büros beteiligen.
Der Verband Beratender Ingenieure VBI vermutet, dass das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich schon im Frühsommer abgeschlossen wird. Die Zeit ist also knapp, nochmal laut darauf hinzuweisen, dass das geplante Vorgehen für die Länder und die Kommunen sowie alle Körperschaften öffentlichen Rechts, die an die öffentliche Vergabe gebunden sind, gravierende Nachteile, Verteuerungen, Verzögerungen und Komplexitätserhöhungen mit sich bringt.