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Intensivere und verlängerte Planungs- und Überwachungsleistungen

By 14. September 2017Publikationen

Intensivere und verlängerte Planungs- und Überwachungsleistungen
Duschl Ingenieure – Vortragsreihe – Nachbericht

Referenten: Hr. Rechtsanwalt Peter Bräuer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Wollmann & Partner Rechtsanwälte mbB


Andreas Duschl mit Peter Bräuer

Bauvorhaben sollen wie geplant gelingen: Zeitlich mit Fokus auf einen bestimmten Nutzungsbeginn, in Bezug auf die Kosten und auch in Bezug auf die Vorstellungen des Bauherrn hinsichtlich Funktion, Design und Qualität. Das Gelingen komplexer Bauprojekte ist abhängig von der klaren Zieldefinition, den beteiligten Planern, der Entscheidungsfähigkeit auf Seiten des Bauherrn und nicht zuletzt von der Kompetenz und Zuverlässigkeit der ausführenden Firmen. Im Vergabeverfahren für Planungsleistungen oder bei der Angebotsanfrage ist in der Regel noch nicht erkennbar, in welches Team man als Wettbewerber eintreten wird.

Das Gelingen ist abhängig davon, dass im Planungs- und Herstellungsprozess keine nachhaltigen Störungen auftreten. Diese beinhalten in der Regel Dominoeffekte in unterschiedliche Richtungen, die sich auf die Zielerreichung eines Projekts negativ auswirken. Kooperation und stete Kommunikation über gegenseitige Erwartungen sind von Anfang an entscheidend.

Rechtsanwalt Peter Bräuer wies eingangs auf das neue Baurecht hin, welches ab dem 01.01.2018 in Kraft tritt und ging im Vortrag auch auf die Neuerungen ein. Zuerst zeigte er den Unterschied zwischen Bauzeit und Planungszeit, sowie die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen auf. Dabei lag der Fokus klar auf der Planungszeit und den damit verbundenen Herausforderungen für Bauherr und Architekt bzw. Fachplaner für die vertragliche Gestaltung.
Um das Risiko für eine Störung der Planungszeit, bezogen auf die gesamte Planungszeit bis zur Objektüberwachungszeit, so gering wie möglich zu halten, ist eine ausführliche Bedarfsplanung von Seiten des Bauherrn vor der Grundlagenermittlung des Planers ausschlaggebend. Anhand eines komplexen aber anschaulichen Beispiels wurden mögliche Kausalketten einer Bauzeitverschiebung rege diskutiert und hierbei herausgearbeitet, dass Verzögerungen in der Regel nur selten eindeutig einem Verursacher zuzuordnen sind.

Im zweiten Teil des Nachmittags zeigte Rechtsanwalt Peter Bräuer Möglichkeiten eines fairen Interessensausgleichs bei nicht vom Planer verursachten Bauzeitverlängerungen für alle Beteiligten auf und beleuchtete die dazugehörenden gesetzlichen Grundlagen und die Rechtsprechung.

Im Auditorium waren alle Perspektiven vertreten, sowohl Bauherren, Architekten und Fachplaner als auch Nutzer und Betreiber. In einer angenehmen Atmosphäre haben sich die Teilnehmer mit dem Referenten in konstruktiven Diskussionen mit interessanten Beiträgen, Fragen und Anregungen aus der Praxis rege ausgetauscht.

Nächster Termin unserer Vortragsreihe: 05.10.2017
„Sich und andere gesund führen“
Referent: Martin Heyn, M.S.M.Leitung

Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung